1. Die Wanderungen finden bei jeder Witterung statt. Bei ungünstigen Wetter- und Wegverhältnissen liegt es im Ermessen des Wanderführers von der vorgesehenen Wegstrecke abzuweichen. Die Gehzeit kann sich dadurch verändern.
2. Gutes Schuhwerk und zweckmäßige Wanderkleidung werden empfohlen.
3. Bei allen Wanderungen bitte genügend Trinkflüssigkeit mitnehmen.
4. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Unfällen haften weder der Verein noch die Wanderführer.
5. Alle SAV e.V. Mitglieder sind, bei Veranstaltungen die dem Vereinszweck dienen, bei Unfällen versichert. Die Versicherung tritt ein für Bergungskosten, Heilkosten, Invalidität und im Todesfall. Darüber hinaus sind alle ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder im Rahmen einer Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg („Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“) bei Unfall haftpflichtversichert (Details beim Vorstandsteam).
6. Die Teilnahme an unseren Tages- /Halbtags Wanderungen ist, mit Ausnahme der Fahrtkosten / Eintrittsgebühren, für Mitglieder kostenfrei.
7. Die Veranstaltungen werden auch in der Regionalpresse, im Veranstaltungskalender der Stadt Tuttlingen und auf unserer Webpage www.tuttlingen.albverein.eu bekanntgegeben.
8. Anmeldungen zu allen anmeldepflichtigen Veranstaltungen im Jahresprogramm werden erst ab dem 07. Januar angenommen. Wird eine Anzahlung verlangt, ist die Anmeldung erst ab Eingang der Anzahlung verbindlich.
9. Bei Rücktritt von einer Mehrtagestour nach Anmeldeschluss werden 25% des Reisepreises fällig, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 25,– €. Diese Bearbeitungsgebühr verringert sich auf 10,– €, wenn eine Ersatzperson eintritt. Auf jeden Fall trägt der zurückgetretene Teilnehmer die dem Verein tatsächlich entstehenden Kosten. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reisrücktrittsversicherung.
10. Bei organisierten Bustagesfahrten ist bei Verhinderung, unverzüglich der Wanderführer zu informieren. Erfolgt diese Information erst in der Woche vor dem Veranstaltungstermin, kann die volle Fahrgebühr anfallen.
11. Bei Fahrten mit der Bahn und dem Linienbus (ÖPNV), seien Sie bitte pünktlich zur angegebenen Treffzeit am Bahnhof oder ZOB, damit wir ermäßigte Gruppen-Fahrscheine kaufen können. Fahrplanänderungen werden rechtzeitig in der Regionalpresse und auf unserer www.tuttlingen.albverein.eu bekannt gegeben.
12. Bei Fahrgemeinschaften mit PKW werden für jeden Mitfahrer / Fahrgast 0,10 € pro km fällig. Der Gesamtbetrag ist bei Fahrtende an den Fahrer zu entrichten.
13. Familien mit Kindern sind bei unseren Veranstaltungen / Wanderungen immer herzlich willkommen. Allerdings sind nicht alle Veranstaltungen / Wanderungen für Kinder geeignet. Auskunft über die Eignung erteilt der Wanderführer.
14. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss bis spätestens 30. Sept. beim Vorstandsteam oder bei der Hauptgeschäftsstelle, Hospitalstr. 21b, 70174 Stuttgart eingehen.
15. Wir bitten Sie etwaige Änderungen Ihrer Anschrift, E-Mail Adresse, Tel. Nr. oder Ihrer Bankverbindung (IBAN Code etc.), umgehend an unsere Mitgliederverwaltung, Herbert Stützle, zu melden. Mail: stuetzle@t-online.de; Tel.: 07461 79560